Leser*innen zu Neue Wege 12.21 «Das Recht auf Menschenrechte»

Redaktion Neue Wege, 18. Februar 2022
Neue Wege 12.21

Menschenrechte auch für Betreuer

Bei der Lektüre der Neuen Wege 12.21 ist mir einiges sauer aufgestossen! Da ist vor allem dieses sogenannte Kunstprojekt bigdreams.ch – dass auch in der Schweiz gefoltert wird und offensichtlich ziemlich perfekt – und dies wird, vor allem durch die beiden von Matthias Hui geschriebenen Artikel gestützt.

Wenn ich solche Arbeiten lese, fühle ich mich angegriffen. Ich habe mich mehr als vierzig Jahre als Psychiater und Psychotherapeut auch mit Randgruppen befasst. Ich habe immer wieder Patient*innen in der Klinik oder in Heimen, unter Aufsicht der KESB, gegen ihren Willen zurückbehalten und ich habe immer wieder Patient*innen gegen ihren Willen psychiatrisch hospitalisiert.

Okay, ich habe nie entscheiden müssen, ob ein offensichtlich suizidaler Brian weiterhin fixiert werden darf, und ich habe diesbezüglich auch nicht mehr Informationen, als was in der Presse stand. Und ich habe auch nie entscheiden müssen, ob für ihn im Strafvollzug Isolation wirklich die einzige Möglichkeit ist, einen einigermassen geordneten Gefängnisbetrieb zu garantieren. Aber ich denke, die verantwortlichen Stellen haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ich weiss, ihre Entscheide wurden auch von unabhängigen Richtern geprüft.

Natürlich stören die Resultate dieser Entscheide auch mich; natürlich fühlte ich mich scheisse, als ich mich weigern musste, Frau M. aus einem Altersheim für psychisch Kranke zu entlassen, natürlich fühlte ich mich hundeelend, als ich Herrn Z. aus einer Konsultation heraus mit Hilfe der Polizei in die Klinik einweisen musste, weil er kaum mehr ansprechbar war und anfing, auch physisch zu rebellieren – zum Beispiel anfing, Kissen in meinem Praxisraum herumzuwerfen, etc. Aber es schien mir im Moment – und auch später – immer die beste aller schlechten Möglichkeiten.

Und in meiner Situation handelte es sich immer klar um so genannte psychische Störungen, was mir die Möglichkeit gab, auch gegen den Willen zu medizieren. – Dabei weiss ich natürlich, dass kein sozial auffälliges Verhalten mit Psychopharmaka geheilt werden kann, aber immerhin, die Patienten schaffen es, sich sozial angepasster zu verhalten und werden so für die Gesellschaft tragbarer. Und bei Brian sind die Voraussetzungen für eine Medizierung gegen den Willen offensichtlich nicht erfüllt – laut Gesetz sind nämlich Einweisung in eine Institution gegen den Willen und Medizierung gegen den Willen zwei verschiedene Dinge und werden getrennt entschieden.

Natürlich, «Soyez réalistes, exigez l’impossible!» – und das erinnert mich auch an Ragaz’ Forderung nach einer Reich-Gottes-Verträglichkeit. Aber, was mir im letzten Heft fehlt, sind zwei Dinge: erstens ein Verständnis für die Akteure im System, wie wir es haben – häufig wählen sie dann doch von allen schlechten die bestmögliche Lösung. Und zweitens eine Diskussion dessen, was in unserer so wunderbar gerechten Schweiz geändert werden müsste, dass Zwangsmassnahmen für Brian und andere Menschen gar nicht mehr – oder zumindest weniger – nötig wären.

Gerold Roth, Zürich

Gelungen

Ich fand die Menschenrechts-Ausgabe der Neue Wege etwas vom Besten, das ich bis anhin zu dem Thema gelesen habe. Auch den Artikel von Matthias Hui fand ich sehr gut, treffend, präzise und den Bezug zu Hannah Arendt sehr gelungen!

Jana König, Geschäftsführerin NGO-Koordination post Beijing Schweiz

Präzise Analyse

Der Artikel zum Umgang mit Grund- und Menschenrechten in der Schweiz von Matthias Hui ist überaus interessant und fundiert. Tatsächlich leben wir in einer Zweiklassengesellschaft, ganz besonders im Kontext der Frage von Flucht und Asyl. Besonders akzentuiert hat sich das in den vergangenen Tagen wieder einmal an dieser furchtbaren Idee unseres bürgerlich dominierten Bundesrats, dass aussereuropäische Gruppen weniger Sozialhilfe erhalten sollen. Eine solche Massnahme ist völlig undemokratisch und verschärft prekäre Not. Kostet die Milch für den*die Ausländer*in weniger als für den Einheimischen? Leider besteht in der Schweiz schon lange eine Paria-Struktur, wie es im Artikel richtig beschrieben wird.
Die Gedanken von Hannah Arendt haben an Aktualität nichts verloren. Das Recht, Rechte zu haben, ist in der Schweiz privilegierten Gruppen vorbehalten. Vielen Dank für die präzise Analyse.

Daniel Winkler, Pfarrer in Riggisberg

Unangebrachter Sarkasmus? Ein Mailwechsel

Der sorgfältige und kluge Zugang zu wichtigen Themen in den Neuen Wegen spricht und regt mich an und gibt gute Impulse, umfassend und neu über etwas nachzudenken. Um diese gute Arbeit zu unterstützen, bin ich Abonnentin geworden.

Beim ersten Durchblättern der Ausgabe 12.21 bin ich an den Beiträgen in Wort und Bild des Kollektivs #BigDreams hängen geblieben. Ich bin sehr irritiert darüber, es passt für mich so gar nicht zum sonstigen Eindruck der Neuen Wege. Ich finde den Beitrag der Kampagne stossend, sowohl in Bezug auf die Form wie auch auf den Inhalt.

Zur Form: Ich finde den Sarkasmus unangebracht und frage mich, was das Ziel sein soll. Ich werde auf eine verstörende Art konfrontiert – aber zu welchem Zweck?

Zum Inhalt: ich finde es sehr wichtig, über Missstände im System der «Staatsgewalt» aufmerksam zu machen, sei es im Asylwesen oder wie hier im Strafvollzug. Und ein Missstand liegt in diesem Fall vor, das ist offensichtlich. Es ist richtig, zu kritisieren und auch anzuklagen, das ist eine wichtige Aufgabe der Medien und der Zivilgesellschaft. Mir missfällt dabei das Schwarzweiss-Bild, das zuerst vom Blick und nun eben auch von #BigDreams heraufbeschworen wird. Bei ersterem ist B.K. nur Täter, bei letzterem nur Opfer. Das ist meiner Meinung nach viel zu einfach, auch wenn ich mit dem Kollektiv einig bin, dass strukturelle Gewalt etwas anderes ist als individuelle und wir grundsätzlich nach oben «treten» müssen.

Den schweizerischen Strafvollzug hingegen in der Art des Kollektivs der systematischen und absichtlichen Folter zu bezichtigen ist meines Erachtens eine völlig unzulässige Verharmlosung der Erfahrungen von Menschen, die in den Unrechtsregimen dieser Welt Folterknechten ausgeliefert sind, die ohne jegliche Kontrolle und Rechenschaftspflicht ihre grauenvollen Praktiken ausüben können. Die Schweiz ist demgegenüber ein funktionierender Rechtsstaat mit Institutionen, denen man oft vertrauen kann und die unbedingt von den Medien und der Zivilgesellschaft immer wieder kritisiert werden müssen - aber eben auch dürfen.

Aus diesen Gründen finde ich es unverständlich, dass das in die Neuen Wege aufgenommen wurde.

Die anderen Texte in der aktuellen Ausgabe habe ich ebenso gerne gelesen wie die in den vergangenen, und so freue ich mich schon auf weitere erhellende Inputs!
 

J.G, Bern (Name der Redaktion bekannt)

 


Der Beitrag des Kollektivs #BigDreams irritiert und verärgert dich aufgrund seiner Form und seines Inhalts. Ich bin im Kontakt mit einzelnen Kunstschaffenden aus dieser Gruppe. Ich anerkenne und achte dabei ihre Kreativität im Umgang mit dem schwierigen Thema, auch ihre grosse Ernsthaftigkeit; ich sehe ihre künstlerisch wilden Ansätze, Diskussionen zu provozieren, durchaus auch kritisch. Wir haben uns auf sie eingelassen in dem Sinn, dass wir ihnen in den Neuen Wegen Platz zur Verfügung gestellt haben für einen Beitrag zu einem vereinbarten Thema, so wie wir es mit anderen Autor*innen und Künstler*innen für Bildstrecken auch tun. Die Sprache und Bildsprache von #BigDreams ist nicht unsere. Wir haben ihren Beitrag auch in unserer Redaktionssitzung kontrovers diskutiert. Auch ich stocke bisweilen bei ihrem Sarkasmus, wie du sagst, bei ihrer zynischen Überzeichnung. Ich finde aber, dass sich eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Kollektiv und seinen Anliegen sehr lohnt, davon zeugt meiner Meinung nach auch ein Beitrag in der NZZ.
Der Beitrag konfrontiert, wie du schreibst, auf eine verstörende Art mit Missständen im System. Das ist das Ziel. Und wir müssen uns eben alle auch ehrlich fragen, ob und wie dies mit anderen Mitteln in diesem Bereich bisher möglich war. Wir setzen uns bei humanrights.ch, wo ich neben den Neuen Wegen auch arbeite, ja intensiv mit dem Thema Freiheitsentzug und auch mit dem Fall von Brian auseinander. Wir müssen immer wieder wahrnehmen und uns damit auseinandersetzen, wie verstörend es ist, wie wenig sich die Gesellschaft mit Strafvollzug und auch mit diesem ganz konkreten Fall auseinandersetzt. Wir finden fast keine Finanzmittel, um unsere Beratungsstelle Freiheitsentzug weiter aufzubauen und am Leben zu erhalten. Gleichzeitig erfahren meine in diesem Bereich arbeitenden Kolleg*innen, wie schwer es Menschen im Freiheitsentzug mit dem Zugang zum Recht(sstaat) haben, wie gross Diskriminierungen und menschenunwürdige Zustände, die sie erfahren, auch in diesem Land hinter Mauern sein können. (Dabei geht es ja immer um Menschenrechte, die allen zustehen, ungeachtet von Täter*innenrollen, die damit nicht ausgeblendet sind.)
Es ist eine Gratwanderung, mit überlauten Hilfeschreien, mit zynischen Zwischenrufen, mit Provokationen eine Debatte erreichen zu wollen. Aber vielleicht zeigt gerade der Fall von Brian, dass diese Sprache vernommen wird. Es ist nun an der ganzen Gesellschaft, an uns allen, daraus eine konstruktive Debatte entstehen zu lassen, die konkret den Schutz von Rechten extrem marginaliserter Menschen stärkt.
Es ist wohl nicht zu bestreiten, dass heftige Reaktionen von Menschenrechtsinstitutionen und -organisationen und jetzt eben auch vom Kollektiv #BigDreams dazu führen, dass in Sachen Brian etwas in Bewegung zu kommen scheint, wogegen sich die Behörden während Jahren - zu einem grossen Teil aus Hilflosigkeit und Ohnmacht, aber auch aufgrund eines Gefangenseins im System Freiheitsentzug - gesträubt haben. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter hat nach über lange Zeit sehr zögerlichem Vorgehen nun plötzlich Klartext gesprochen.: In diesem Kontext ist auch die Klärung sehr wichtig, dass menschenrechtlich gesprochen Folter eben nicht nur das bekannte Quälen von Inhaftierten in Militärdiktaturen sein muss, sondern das völkerrechtliche Folterverbot auch ein genau definiertes Verbot der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung beinhaltet. Darum geht es, wenn – institutionell wie bei der NKVF oder plakativ wie bei #BigDreams – auch in der Schweiz berechtigterweise von Folter(prävention) die Rede ist. Gerade die Schweiz, die aussenpolitisch im Bereich Folterprävention sehr aktiv ist, kann es sich – abgesehen von den Einzelschicksalen der unter bestimmten Zwangsmassnahmen leidender Menschen – nicht leisten, hier auch im eigenen Land nicht ständig auf der Hut zu sein. Genau darum ging es auch im Bundesgerichtsurteil vom November und im Bundesgerichtsurteil vom Dezember zu Brian.

Das ist für mich gleichzeitig Anlass zu Zuversicht, dass der Rechtsstaat und eine menschenwürdige Behandlung in diesem Fall in Zukunft wieder stärker funktionieren könnte, als auch Anlass zum Erschrecken darüber, wie viel es braucht, bis sich ein Mensch im Freiheitsentzug ein Stück weit rechtliches Gehör verschaffen und durchsetzen kann.

So werden wir weiterhin versuchen, in den Neuen Wegen ab und zu etwas zum Thema Freiheitsentzug zu machen. Dabei setzen wir uns immer in die Nesseln, vor allem dann, wenn wir Erfahrungen von Verzweiflung, Ohnmacht und Rechtlosigkeit in diesem Bereich nicht verschweigen wollen und wenn wir auch von Visionen sprechen, zum Beispiel einer Welt ohne Knäste (die übrigens sogar der Papst ein Stück weit teilt!). Aber klar, das kann auch mal danebengehen in Ton und Inhalt. Deshalb sind wir um solche Diskussionen, wie Leser*innen sie anstossen, sehr froh.

Matthias Hui, Neue Wege



Es ehrt mich, wie die Neuen Wege auf meine Kritik eingehen, die Thematik erklären und ausführen – ohne sich rechtfertigen zu müssen. Euer Engagement beeindruckt mich sehr (das war schon vorher so), und ich kann die ganze Geschichte, inkl. der BigDreams-Kampagne, nun besser einordnen. Nach wie vor habe ich das Gefühl, dass wir sehr nahe sind in unserer Haltung und Einschätzung. Ich habe schon vor der Kampagne von BigDreams verstanden, dass das, was B.K. widerfährt, Folter ist. Das darf nicht sein und es ist für mich als Beobachterin frustrierend zu sehen, wie schwer es für Menschen und Organisationen ist, die hier anklagen und Grundrechte einfordern. Ich kann mir also nur annähernd ausmalen, wie frustrierend es für ebendiese Menschen sein muss. Ich freue mich also sehr, dass nun dank grosser Beharrlichkeit (und ja, es ist erschreckend, wie viel es davon braucht) doch etwas Bewegung in den Fall B.K. kommt.

Dennoch stehe ich auch dazu, dass ich die Verallgemeinerung «Swiss Quality Torture» nicht ok finde. Das halte ich, wie geschrieben, für einen unzulässigen Vergleich (der für mich zudem unangenehm an andere unzulässige Vergleiche erinnert) und ich meine, dass das auch sehr am Ziel vorbei gehen kann.

Es freut mich, dass ihr mich so ernst nehmt, und die Auseinandersetzung mit dem Thema und den verschiedenen Standpunkten ist für mich enorm lehrreich. So habe ich mich viel tiefer mit dem Fall befasst, als ich das sonst getan hätte.

Es ist gut, wenn ihr euch immer wieder in die Nesseln setzt – ich wünsche viel Energie dafür!

J.G., Bern (Name der Redaktion bekannt)

Keine neuen Wege

Beim Lesen des Artikels Wo die Schweiz das Recht, Rechte zu haben beschneidet ist mir die Lust am Lesen leider gleich wieder vergangen. Mit mehr oder weniger gekonnten Seitenhieben versucht der Autor immer wieder die Menschen ins Lächerliche zu ziehen, die nicht einverstanden sind mit den aktuellen und widerrechtlichen Coronamassnahmen. 

Ist es denn verkehrt, Grundrechte in der Schweiz einzufordern, im Wissen, dass es andernorts keine solchen gibt? Sollen wir, weil andernorts die Frau keine Rechte hat, hier auch keine verlangen? Was sind das für Vergleiche? Mit welcher Arroganz oder Ignoranz wird hier gespielt? Wenn nicht einmal Studenten ohne Impfnachweis studieren können, dann wird das Recht auf Bildung mit den Füssen getreten. Und das ist nur ein Beispiel. Das klingt mir nicht nach neuen Wegen ... Hier geht es einmal mehr um die Suche nach Sündenböcken, Diskriminierung und die Untermalung des gängigen Narratives.

Susanne Lizano Komárek, Bern