Solidarität ist kein Verbrechen

Paul Leuzinger, 4. Dezember 2019
Neue Wege 12.19

Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes krimi­nalisiert Personen, die sich mit Menschen auf der Flucht solidarisieren und ihnen den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz ermöglichen. Eine kritische Bestandesaufnahme mit biblischen Hinsichten.

Am 16. Dezember 2005 nahmen die Schweizer Stimmbürger*innen das neue Ausländergesetz (heute: Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) mit einer Zweidrittel-Mehrheit an. Was damals zu wenig beachtet wurde: Der Gesetzgeber hatte im Artikel 116 zur «Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts» im Gegensatz zum Vorgängergesetz nicht mehr zwischen Schlepper*innen und Menschen unterschieden, die aus «achtenswerten Gründen», aus Solidarität und Überzeugung und ohne Bereicherungsabsicht handeln und deshalb straflos bleiben konnten. Wer Menschen hilft, rechtswidrig in die Schweiz einzureisen, gilt deshalb einfach als Schlepper oder Schlepperin. Die genaueren Umstände der Einreisenden und die Motive der Helfenden, Prüfung der Nothilfe oder ihrer Unterlassung (nach Artikel 128 des Strafgesetzbuches) interessieren nicht weiter. Es gibt nur leichtere und schwerere Fälle. Der «Schlepperartikel» soll generalpräventiv wirken und ist Ausdruck einer abschreckenden und restriktiven Migrationspolitik.

Rechtsbruch aus Humanität

Nach Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes wird gemäss Absatz 1 «mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer: im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft». In Absatz 2 heisst es: «In leichteren Fällen kann auch nur auf Busse erkannt werden.» Härter bestraft wird, wer sich unrechtmässig bereichert und wer «für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat».

Die Absurdität der Anwendung des «Schlepperartikels» auf Überzeugungs- oder Gewissenstäter*innen erweist sich vollends in Absatz 3b, wonach organisierte Solidarität mit den Verurteilten einer potenziellen Straftat gleichkommt. Ist also auch die Herausgabe dieser Nummer der Neuen Wege oder die Vorbereitung für ein Kirchenasyl durch eine Gemeinde potenziell kriminell?

Am 1. Januar 2008 trat das neue Ausländergesetz in Kraft. Seither verstossen solidarische Menschen aus Überzeugung und wissentlich gegen Artikel 116 und nehmen fragwürdige Strafen in Kauf. Sie entscheiden sich im Dilemma zwischen gebotener Hilfe in Not, zwischen gebotenem humanitärem Handeln und dessen Verbot dafür, migrierenden Menschen zu helfen, ihnen Unterkunft und Gastrecht zu gewähren und medizinische Versorgung zu ermöglichen. Bekannt geworden sind in jüngerer Zeit etwa die Fälle der Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz, der Tessiner Politikerin Lisa Bosia oder des Pfarrers Norbert Valley. Bei ihrer Verurteilung fanden auch jene Artikel des Strafgesetzbuches keine Anwendung, nach denen wegen achtenswerten Beweggründen und geringfügiger Schuld Strafmilderung geltend gemacht beziehungsweise von einer Strafe hätte abgesehen werden können (Artikel 48a Absatz 1 und 52). Die Verurteilten berufen sich nicht alle und unbedingt auf religiöse Motive. Viele leitet ein kritischer Bürger*innensinn, das Gefühl für die Menschlichkeit, die Menschenrechte und die Ungerechtigkeiten, mit denen die Festung Europa und die Festung Schweiz sich abschotten und Abschreckungspolitik betreiben.

Geltendes Recht wandelt sich, auch nach den sich wandelnden politischen Opportunitäten. Das Ausländer- und Integrationsgesetz – und besonders der zur Debatte stehende Artikel 116 – ist ein Instrument der abschreckenden Schweizer Migrationspolitik. Diese Politik verfolgt eine Strategie der Anonymisierung und des Unsichtbar-Machens der Betroffenen: Die Dramatik von Rückschaffungen, Berichte über die Zustände an den Schengen-­Aussengrenzen und in den dortigen Lagern bleiben uns gewöhnlich erspart.

Wer ist mein*e Nächste*r?

Wie ist es einzuschätzen, wenn engagierte Menschen ihre moralischen Standards höher gewichten als geltendes Recht, als einen Artikel des Ausländergesetzes? Haben der Staat und seine Institutionen ein Interesse an der ergänzenden und zuweilen korrigierenden Kraft der Zivilgesellschaft, an selbstverantwortlich handelnden Citoyennes und Citoyens, an einem gelegentlichen Unterbruch im Getriebe der Rechtsdurchsetzung? Wer amnestiert humanitär motivierte, verurteilte Fluchthelfende heute? Und was trägt theologisches Nachdenken in diesen Zusammenhängen aus?

Es sollen nun nicht kontextlos Handlungsanweisungen aus der Bibel aufgezählt werden. Vielmehr soll im Nachdenken über biblische Texte und über deren Interpretation ein Raum für Fragen entstehen, die wiederum uns, unser Verhalten und unsere Staatsraison, unsere Legalität und deren Zu- und Versicherungen in Frage stellen können.

Ich gehe aus vom Ziel der Abschreckung der Schweizer Migrationspolitik: «Gut» ist, wenn nicht (zu) viele Menschen in die Schweiz kommen, und wenn man nicht sieht, wie dieses Ziel erreicht wird, kurz: wenn man sich nicht darum kümmern muss, was an den Grenzen und in den Asylzentren passiert. Die Betroffenen werden während der Verfahren möglichst isoliert. Ihre Namen, ihre Geschichten sollen wir nicht kennen. Es sollen keine sogenannten Pull-Faktoren entstehen, die weitere Menschen zur Flucht oder Migration nach Europa ermuntern könnten. Das beabsichtigt offenbar eine solche Migrationspolitik.

Im Zusammenhang mit der Anonymisierung und Isolation der migrierenden Menschen möchte ich die bekannte biblische Geschichte vom barmherzigen Samaritaner einspielen. Sie handelt vom Doppelgebot der Liebe: «Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit all deiner Kraft und mit deinem ganzen Verstand, und deinen Nächsten wie dich selbst» (Lk 10, 27 als Kombination von Dt 6,5 und Lev 19, 15). Jesus wird im Streitgespräch gefragt, wer denn dieser Nächste sei. Jesus erzählt da­rauf seine Geschichte vom Priester und vom Levit. Beide gehen an einem Mann vorbei, der bei einem Überfall verletzt wurde. Nur ein Samaritaner, ein kultisch Deklassierter, leistet ihm Nothilfe. Jesus beendet die Geschichte mit einem Clou, wiederum mit einer Frage: «Wer von diesen dreien, meinst du, ist dem, der unter die Räuber fiel, der Nächste geworden?» (Lk 10, 36) Aus der Frage, wer mein*e Nächste*r ist, macht Jesus die Frage: Wen mache ich zu meinem, zu meiner Nächsten? Ich denke, diese biblische Geschichte wirbt dafür, dass wir uns betreffen lassen. Sie verführt uns zum Hinschauen, wo wir wegschauen könnten oder sollten. Sie verführt uns, Not zu lindern und zu wenden.

Erfolg ist kein Name Gottes

Die abschreckende Migrationspolitik ist «erfolgreich». Dank dem Schengener Abkommen «profitiert» die Schweiz von den ausgelagerten Grenzen Europas. Auch das beschleunigte Asylverfahren, bei dem die SP ihrer Bundesrätin Simonetta Sommaruga gefolgt ist, scheint «erfolgreich» zu sein: Es kommen immer weniger Migrantinnen und Migranten zu uns. Und das Flüchtlingsthema dominiert die Medien heute weniger als zum Beispiel 2015.

Nur: «Erfolg ist keiner der Namen Gottes», sagte Martin Buber. Ein Name Gottes aber ist sein Erbarmen, das im Streite liegen kann mit seiner Gerechtigkeit. Erbarmen, racham, hat in der hebräischen Anthropologie seinen Sitz im Mutterleib Gottes. Es lebt dort ungeschützt von den Rippen, vom Brustkorb, dort, wo wir verletzlich sind, wo es weh tut. Erbarmen und eigene Verletzlichkeit sind eng aufeinander bezogen. Und wir Menschen, alle Menschen, sind «als sein Bild» geschaffen (Gen 1, 27). Nicht von ungefähr erinnert die Bibel an das eigene Fremdsein Israels in Ägypten, wenn sie die Fremden in Israel schützt (Dt 10, 18f). Und so verstehe ich auch die Hungrigen, die Durstigen, die Fremden, die Nackten, die isolierten Gefangenen, mit denen sich der endzeitliche Weltenrichter identifiziert (Mt 25, 31ff). Die Bibel segnet mit dem Erbarmen die Verletzlichkeit.

Erinnern, nicht vergessen

«Bis hierher hat uns der Erbarmer geholfen». Das sagt Samuel im Rückblick auf die Befreiung des jüdischen Volkes aus dem Sklavenhaus Ägypten und die Eroberung Kanaans und errichtet einen Gedenkstein (1. Sam 7, 12). Er schaut in die Vergangenheit, er erinnert sich und sein Volk an das, was sie von Gott erfahren haben, und schöpft daraus Hoffnung für die Zukunft: Erinnerung ist für ihn Orientierung für die Gegenwart und die Zukunft.

Wir Menschen wurden schon verglichen mit einem Ruderer, der rückwärts in die Zukunft fährt. Er schaut gleichsam in die Vergangenheit, um eine Richtung für die unbekannte Zukunft zu haben. Die Bibel preist nicht glücklich, wer vergisst. Im Gegenteil: Vergessen ist in der Bibel kein befreiender Akt. Befreiung und Orientierung gewinnen wir durch die Erinnerung, daran erinnert Samuel.

Die Geschichte mag sich nicht wiederholen, aber sie kann lehrreich sein. 2019 ist nicht 1940. Und doch nenne ich die Namen nicht nur der «Gerechten unter den Völkern»: Paul Grüninger sowie Carl und Gertrud Lutz-­Fankhauser. Ich erinnere auch an Anne-Marie im Hof-Piquet, an Aimée Sitelmann, Rösli Näf, Hans Marthaler, Jakob Spirig, Ernst Bärtschi und an viele andere mehr. Auch sie haben sich im Dilemma zwischen der Solidarität mit dem «eigenen Volk» und seinen geltenden Gesetzen und der Not des «fremden Nächsten» für den zivilen Ungehorsam entschieden, für die bewusste Zuwiderhandlung, für den Rechtsbruch aus Humanität, ohne Anwendung von Gewalt und ohne Absicht, sich zu bereichern. Dieses Dilemma wurde ihnen nach Jahrzehnten zugestanden, erst spät wurden sie rehabilitiert.

Nicht erst durch Schaden und nach so langer Zeit klüger zu werden, wäre kein Verbrechen. Die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Lisa Mazzone soll den Fehler von Artikel 116 des Ausländer- und Integrationsgesetzes nun beheben. Sie verlangt: «Artikel 116 des Ausländergesetzes (AuG) ist so anzupassen, dass Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun.»