Solidarität mit Menschen in Not

Jacob Schädelin, 24. November 2019
Neue Wege 12.19

Für eine kirchliche oder religiöse Praxis der Solidarität mit Menschen in Not ist eine politisch-theologische Argumentation nötig. Fünf Thesen als Grundlage.

Im Winter und Frühling dieses Jahres wehrten sich viele kirchliche und andere Gruppen gegen den Plan der Berner Regierung, alle Menschen im Kanton, die Nothilfe beziehen müssen, im abgelegenen ehemaligen Jugendgefängnis Prêles im Berner Jura zu sammeln und dort verelenden zu lassen. Der Plan wurde inzwischen fallengelassen. Dabei entstand bei verschiedenen Engagierten das Bedürfnis, Rechenschaft geben zu können über die Begründung ihres Handelns und Widerstandes. Es lag nahe, die Thesen des Institutes für Theologie und Politik in Münster / Westfalen zur Praxis des Kirchenasyls als Grundlage zu gebrauchen und sie auf die Situation der vielen Menschen in einer Notlage in der Schweiz auszurichten. Diese Thesen beziehen sich zunächst auf Menschen, die dem schweizerischen Asyl- und Ausländerregime unterworfen sind: im Asylverfahren, in der Nothilfe, im Ausschaffungs- oder Abschiebeprozess oder in sonst einem dunklen Winkel der Bürokratien. Doch sie sollen auch Geltung haben im Blick auf die vielen anderen Menschen, deren rechtlicher Anwesenheitsstatus zwar stabiler ist (indem sie einen C-Ausweis oder Schweizer Pass vorweisen können), die aber dennoch in prekären Verhältnissen leben müssen, zum Beispiel wegen Kürzungen der Sozialleistungen.

Seit vielen Jahren wird von den Kirchen und anderen gesellschaftlichen Kräften und Organisationen diesen Menschen in ihrer Not Hilfe zuteil. Diese Menschen unterstützen, bedeutet oft auch Widerstand: gegen Abschiebungen nach Dublin-Verfahren, gegen die Zustände in Nothilfeunterkünften, gegen immer schikanösere und einschränkendere Regeln und vieles andere mehr. In beidem, in Hilfe und Widerstand, äussert sich die Solidarität mit diesen Menschen.

Solidarisches Handeln, sehr oft entsprungen aus einem elementaren Gefühl für Menschlichkeit und Gerechtigkeit, wird in letzter Zeit jedoch schlechtgeredet und in bestimmten Bereichen sogar zu einem Vergehen gemacht. Gesetzesverschärfungen haben eine Gruppe von Menschen geschaffen, denen man nicht helfen darf. Ihnen gegenüber wird Hilfe zur Straftat, die geahndet wird.

Solidarisches Handeln in den Formen von Hilfe und Widerstand bedarf deshalb einer fundierten theologischen Grundlegung, einerseits für Kirchgemeinden, Pfarreien und weitere interessierte Kreise zur Vergewisserung ihrer Praxis, anderseits, um zu einem Diskurs über Solidarität beizutragen, der sich nicht in erster Linie auf eine moralische Perspektive stützt. Es lassen sich fünf zentrale Aspekte nennen, die hier als Thesen dargestellt werden.

An Menschen, die Nothilfe beziehen müssen, wird sichtbar, was bei vielen anderen Menschen in Not auch zutrifft. Die Nothilfe wäre von Haus aus eine wirklich menschliche Einrichtung. In Art. 12 der Bundesverfassung steht im Kapitel «Grundrechte» unter dem Titel «Recht auf Hilfe in Notlagen»: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zusorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.» Die Grundrechte schützen alle Menschen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status. Sie stellen eine grosse Errungenschaft im langen Kampf gegen Willkür und Machtentfaltung dar. Der noble Artikel 12 wird aber in schwerwiegender Weise missbraucht, indem er als Grundlage für die repressiv und schikanös ausgestaltete Nothilfe herhalten muss. Die Nothilfe verhilft in der heutigen Form nicht zu einem «menschenwürdigen Dasein». Sie wurde vielmehr in manchen Kantonen von Anfang an als Instrument der Abschreckung konzipiert, mit dem den Bezüger*innen der Nothilfe so viel Leid zugefügt werden soll, dass sie sich entschliessen würden, «freiwillig» die Schweiz zu verlassen. Diese «zweckorientierte Bürokratie des Leidens» (Martino Mona) untergräbt den Rechtsstaat. Ein dem Recht verpflichteter Staat darf nicht über die Zufügung von Leid seine Zwecke zu erreichen versuchen. Den Menschen in der Nothilfe beizustehen und zu versuchen, sie vor Gewalt, psychischer Verelendung und sozialem Ausschluss zu schützen, ist eine Form der Solidarität.

Solidarität (griechisch: agape = Liebe) ist in der biblischen Tradition eine theologische Grundkategorie, die das Verhältnis von Menschen untereinander und zur Schöpfung zum Inhalt hat. Sie zielt darauf, die Verheissung der Befreiung des Volkes Israel aus der Sklaverei in Ägypten einzulösen. Solidarität gilt dabei in erster Linie jenen, die versklavt sind und / oder sich im Kampf um Befreiung für die Überwindung ungerechter gesellschaftlicher Bedingungen einsetzen. Insofern ist sie eine Verhältnisbestimmung und nicht allein ein Gefühl der Sympathie oder des Mitleids. Solidarität kann nicht nur erklärt werden – und dann folgenlos bleiben –, sondern sie wird praktisch. Aus solcher Solidarität erwächst die Hoffnung auf Veränderung des Bestehenden, und diese Hoffnung wiederum bestärkt die solidarische Praxis. So verstandene Solidarität ist keine Vertröstung, sondern die Basis dafür, in die Verhältnisse einzugreifen im Sinne des Lobgesangs der Maria (Lk 1,26–56): Auf dass die Hungrigen zu Essen haben, die Reichen aber leer ausgehen, die Niedrigen erhöht und die Mächtigen vom Thron gestürzt werden.

These: Angesichts der gegenwärtigen politischen Situation sind die Kirchen herausgefordert, Solidarität nicht nur zu bekennen, sondern sie auch praktisch werden zu lassen, zum Beispiel beim Einsatz für eine menschenwürdige Nothilfe – auch wenn dies mit Konflikten mit staatlichen Stellen sowie politischen Akteur*innen einhergehen kann. Es geht darum, Menschen zu schützen, die von inhumanen Härten bedroht sind, wie sie die Verwaltung und Verdinglichung von Menschen in der Nothilfe zurzeit darstellen.

Armut, Kriege und der Klimawandel sind die wesentlichen Gründe für Flucht und Migrationsbewegungen. Viele dieser Gründe für Flucht und Emigration sind durch den globalen neoliberalen Kapitalismus verursacht und haben ihren Ausgangspunkt in der Wirtschaftsweise des globalen Nordens. Auf dem Weg in jene Länder, die von diesen Verhältnissen profitieren, stossen viele Menschen auf unüberwindbare Mauern, an denen Unzählige in den letzten Jahren ihr Leben verloren haben. Diese Wirtschaftsweise und die damit verbundene Auffassung von Gesellschaft und Politik stellen auch in der Schweiz viele Menschen vor grosse Schwierigkeiten bei ihrem Streben nach einem Leben in Würde, etwa wenn die Sozialhilfe gekürzt und an immer enger werdende Bedingungen geknüpft wird.

Die parteiliche Solidarität beruht theologisch auf einem methodischen Schritt: Beim Verstehen der biblischen Schriften bemüht man sich, den gesellschaftlichen Standpunkt der Armgemachten und Unterdrückten einzunehmen.Hierfür gibt es drei Gründe. Erstens: Dem jüdisch-christlichen Gottesverständnis nach hat Gott selbst die Versklavten erwählt und ihnen Befreiung als die Verheissung des Lebens zugesagt. Wenn diese und damit alle anderen Menschen erniedrigt werden oder bleiben, wird auch Gott selbst erniedrigt. Zweitens enthält die Bemühung, den Standpunkt der Armgemachten einzunehmen, immer auch eine Gesellschaftsanalyse, die die gesellschaftlichen Konflikte und Interessen als die Gründe für Verelendung und Ausgrenzung aufdeckt. Die Option für die Armgemachten ist eine parteiliche Perspektive auf die ökonomischen, politischen und ideologischen Bedingungen der Gesellschaft und ihrer Konflikte. Zum dritten macht diese Option die politische Bedeutung jener stark, die unter der Sklaverei zu leiden haben und Gleichheit und Autonomie für sich und die Gesellschaft anstreben. Sie werden also als Subjekte ernst genommen. Aus diesem Grund widerspricht die Option für die Armgemachten jeder Form von Paternalismus oder Assistenzialismus.

These: Die Praxis der Kirchen kann nur dann ihrem Ursprung und der Verheissung des Reiches Gottes treu bleiben, wenn sie eine parteiliche Praxis ist. Eine parteiliche Praxis macht sich die gesellschaftlichen Widersprüche (arm und reich, mit und ohne Papiere etc.) bewusst und versucht, diese zu überwinden, statt am Status quo (am Immer-weiter-so) festzuhalten. Solidarisches Handeln unterstützt Geflüchtete, die von Abschiebung oder zermürbendem Nichtstun bedroht sind, in ihrem Willen nach einem selbstbestimmten Leben in Würde und in Gleichheit. Durch die Erfahrung von Solidarität können solche Menschen sich wieder als Subjekte ihres Handelns erfahren.

Infolge gesellschaftlicher Kräfteverschiebungen gewinnen rechte Positionen an Einfluss. Gleichzeitig setzt sich in den Migrationsdebatten immer mehr eine marktförmige Logik durch: Hier bleiben darf, wer auf dem Arbeitsmarkt verwertbar ist, um den Wirtschaftsstandort Schweiz (oder Europa) zu stärken durch billige Arbeitskraft oder auch durch hochqualifizierte Fachkraft. Deswegen gehen Abschottung und Integration Hand in Hand.

Die prophetische Tradition ist in der Bibel zentral, wenn auch in der Geschichte oft marginalisiert. Die Prophet*innen haben gesellschaftliche und religiöse Missstände aufgedeckt, entlarvt und öffentlich kritisiert. Sie haben hierfür die Exoduserfahrung zum Massstab genommen und die Tora als Verstetigung dieser Befreiungsgeschichte interpretiert. Dementsprechend waren die unterschiedlichen Formen von Herrschaft und Unterdrückung aus ihrer Sicht immer auch Brüche mit dieser Geschichte und mit dem Versprechen von einem zukünftigen Land, in dem Mich und Honig fliessen werden (vgl. Ex 3,8). Dabei haben die Prophet*innen oft die Herrschenden in aller Deutlichkeit für ihr Tun verantwortlich erklärt und zur Umkehr aufgerufen, um neu anzufangen. Das heisst, die Hoffnung auf Veränderbarkeit, auf einen «erlösenden Wandel» (Papst Franziskus), ist für die prophetische Praxis konstitutiv. Die Legitimation der Prophet*innen ergibt sich biblisch aus ihrer Position auf Seiten derer, die ihrer Stimme beraubt sind. Was jedoch auch bedeutet, dass sie in der Regel nicht für eine Mehrheit, sondern für eine ignorierte oder ausgegrenzte Minderheit die unhintergehbare Wahrheit des Leidens ins Wort gefasst haben – auch wenn sie dafür Strafen oder gar den Tod auf sich nehmen mussten.

These: Die Solidarität mit Menschen in Not ist immer auch prophetisch, da sie das strukturelle Unrecht der Abschiebe- und Nothilferegimes entlarvt und mahnend dafür einsteht, dass eine humane Praxis möglich und erst recht notwendig ist. Sie instrumentalisiert dabei nicht den Einzelfall, sondern ist ein exemplarischer, vor dem Gewissen und der biblischen Tradition begründeter prophetischer Einspruch in der Öffentlichkeit, gerade auch wenn es hierfür keinen breiten Konsens gibt.

Durch die Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts sind rechtsstaatliche Mittel und Spielräume im Handeln der Behörden immer enger geworden. Ausschaffungen in den Irak oder nach Tschetschenien, Dublin-Überstellungen in die Obdachlosigkeit oder die Isolierung von Nothilfebezüger*innen in abgelegenen Unterkünften machen deutlich, dass auch Gerichte dem Handeln des Staatssekretariats für Migration (SEM) und anderer Asyl- und Ausländerbehörden nur bedingt etwas entgegensetzen können. Ein Beharren auf rechtsstaatlichen Lösungen kann unter den gegenwärtigen asyl- und ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen eine humane Behandlung von Geflüchteten immer weniger gewährleisten. Auch strukturell können die Behörden eines wohlhabenden Industrielandes dies immer weniger leisten, weil immanente Widersprüche und Interessenskonflikte sie daran hindern.

Jesus praktizierte ein messianisches, am Leben orientiertes Verständnis des Gesetzes. Dies wird deutlich in der Geschichte von seinem Umgang mit dem Sabbatgebot (vgl. Mk 2,27). Als er an einem Sabbat durch Kornfelder ging, assen seine Schüler*innen von den Ähren, da sie hungrig waren. Die Vertreter einer strikten Gesetzesauslegung stellten ihn zur Rede in der hintergründigen Absicht, einen Anklagepunkt gegen ihn zu finden. Jesus antwortete ihnen, der Sabbat sei um des Menschen willen gemacht, nicht der Mensch um des Sabbat willen. Die Geschichte stellt weder das äusserst positive Sabbatgebot in Frage, noch interpretiert sie es in einer anti-jüdischen Weise. Vielmehr verdeutlicht sie, wie das Gesetz in einer messianischen, am Leben orientierten Perspektive zu verstehen und anzuwenden ist: Das Gesetz muss immer im Dienste des Menschen stehen, der Mensch darf ihm nicht so weit untergeordnet werden, dass es seinem Leben zuwiderläuft. Das heisst: Wo nicht der Mensch selbst zur höchsten Norm des Gesetzes wird, der Sabbat also nicht mehr für den Menschen da ist, sondern allein die formale Erfüllung des Gesetzes im Vordergrund steht, wird der Mensch «einer despotischen Macht unterworfen» (Franz Hinkelammert). Jedes Gesetz muss sich also daran messen lassen, ob es neues Leid hervorbringt für diejenigen, die am meisten des schützenden Rechts bedürfen.

These: Die Kirchen sind dazu herausgefordert, angesichts einer inhumanen Asyl- und Ausländer*innengesetzgebung und der dazugehörenden Verordnungen der biblischen Auffassung von der Gültigkeit und Handhabung des Gesetzes den Vorrang gegenüber einer fraglosen Erfüllung der Gesetze und Unterordnung unter die bestehende Ordnung zu geben. Das bedeutet, dass dem Staat keine freie Hand gelassen werden darf, wenn er Menschen ausschafft, abschiebt und psychischer Verelendung und sozialer Isolierung preisgibt. Es braucht vielmehr eine eindeutige Kritik dieser Gesetzgebung und notfalls eine Praxis des zivilen Ungehorsams, um sich bestehendem Unrecht aktiv zu widersetzen.

Das Prinzip der Menschenrechte kann nur universal für alle gelten, ohne Unterschied aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache und Religion. Es reicht jedoch nicht aus, Menschenrechte zu proklamieren, denn sie werden erst dann eingelöst, wenn sie für alle umgesetzt sind und alle sie wahrnehmen können. Zudem sind Menschenrechte nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern mussten in langen Kämpfen erstritten werden. Dabei ist zu beachten, dass es nicht allein um die kodifizierten Menschenrechte geht, sondern auch um diejenigen, die sich erst entwickeln. Dazu gehört auch das Recht auf globale Bewegungsfreiheit. Für Wenige ist es jetzt schon wirksam. So ist mit einem Schweizer Pass der visumsfreie Zugang zu 155 Staaten möglich. Innerhalb Europas gilt für EU-Bürger*innen eine weitgehende Freizügigkeit. Gleichzeitig wird den meisten nicht-europäischen Menschen der Zugang zu Europa verwehrt. Die Folge ist, dass tödliche Einreiserouten genommen werden müssen.

Migration ist in den biblischen Erzählungen ein Wesenselement und zeigt wichtige geschichtliche Wendepunkte an: der Zug Abrahams und seiner Familie ins Land Kanaan, die Ankunft Jakobs in Ägypten, der Exodus, das
babylonische Exil und die Rückkehr, die Flucht in die jüdische Diaspora. Deshalb spielt der Schutz von Migrant*innen eine grosse Rolle  gerade auch in der Tora: «Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid Fremde in Ägypten gewesen » (Lev 19,34). Die eigene Fluchtgeschichte ist somit der Hintergrund für den menschlichen Umgang mit Migrant*innen. Es geht nicht einfach um eine kontextlose moralische Verpflichtung, sondern um eine, die mit der eigenen Herkunft zu tun hat. Zugleich lässt sich das Recht auf Bewegungsfreiheit aufgrund einer universalen Würde und eines egalitären Menschenbildes begründen. Paulus macht es deutlich: «Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Sklave noch Freier, da ist nicht Mann und Frau. Denn ihr seid alle eins im Messias Jesus» (Gal 3,28). Diese messianische Gemeinschaft kann Modell für menschliches Zusammenleben überhaupt sein, wo gemeinsame Rechte und Autonomie für alle gelten. Entsprechend der Nationalität den Zugang zu einem Territorium zu gewähren oder zu verwehren, widerspricht dem biblischen Verständnis der Menschen als Bewohner*innen des  gemeinsamen Hauses Erde (vgl. die Migrationscharta).

These: Jedes Festhalten von Menschen in unwürdigen Verhältnissen, jede Ausschaffung und Abschiebung, ist ein Eingriff in die legitime Autonomie von Menschen, erst recht von jenen, denen an bestimmten Orten besondere Härten drohen. Deswegen ist die Solidarität mit Menschen in Not in ihrer vielfältigen Gestalt, zum Beispiel auch als Kirchenasyl, eine notwendige Menschenrechtspraxis. Sie nimmt die eigene Exodustradition ernst und nimmt bereits exemplarisch vorweg, dass Menschen aus guten Gründen ihren Aufenthaltsort eigenständig bestimmen können, da dies ihr Menschsein mit ausmacht.

Der Text adaptiert Passagen aus einer Schrift von Benedikt Kern, erschienen unter dem Titel Fünf Thesen zur politisch-theologischen
Grundlegung des Kirchenasyls
beim Institut für Theologie und Politik,
Münster 2018.

www.itpol.de

  • Jacob Schädelin,

    *1943, war ref. Pfarrer in Bern und ist in verschiedenen migrationspolitischen Gruppen aktiv, auch bei migrationscharta.ch.